Ich muss mit meinen Bienen ein Stück umsiedeln und habe eine Verständnisfrage zum Bienengesetz: Abstand der Beute zur Straße.
Die Flugfront der Hausbienenstände muß von öffentlichen Verkehrswegen mindestens 10 m … entfernt sein.
Nur zur Sicherheit die Frage: Wenn die Bienenbeuten mit der Flugfront in den Park schauen, und mit der Hinterseite zur drei Meter hohen Mauer und dahinter Gehsteig und Straße, dann ist das kein Problem. Oder?