Liebe Imkerinnen und Imker!
Nach dem die Lebensmittelinformations-Verordnung ab 13., 12.2014 in Kraft tritt, stellt sich für mich die Frage?
Was soll dieser "Pfusch"?!
Trocken, vor Wärme geschützt lagern!? Ich beziehe mich auf den Beitrag im "Bienen aktuell" November 2014, Seite 5, verfasst vom Honigreferenten des ÖIB, Herrn NIKLAS!
1, 2 mm Mindestschrifthöhe............
m.b.G. Erwin