EG VO 1169/11

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Neustädter
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Ich imkere seit: 2005
Rähmchenmaß: Kuntzsch
EG VO 1169/11

Liebe Imkerinnen und Imker!

 

Nach dem die Lebensmittelinformations-Verordnung ab 13., 12.2014 in Kraft tritt, stellt sich für mich die Frage?

Was soll dieser "Pfusch"?!

Trocken, vor Wärme geschützt lagern!? Ich beziehe mich auf den Beitrag im "Bienen aktuell"  November 2014, Seite 5, verfasst vom  Honigreferenten des ÖIB, Herrn NIKLAS!

1, 2 mm Mindestschrifthöhe............

m.b.G. Erwin




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