Ein deutscher Imker mit juristischen Hintergrund aus einem Nahcbarforum hat sich unser NÖ Bienenzuchtgesetz mal näher angesehen und kommt zu folgender Meinung.Zitat:So, ich habe deine Zeilen gelesen und mache folgende Entdeckung:Ich würde sagen, die Verordnung harmoniert mit dem Gesetz nicht. Das Gesetz gibt keinen so großen Spielraum für Verordnungen. Die Verordnung erscheint mit ÖSSI-mäßig gesetzeswidrig, denn es dürfen laut Gesetz nur BIenenrassen bestimmt werden. Es besteht keinen Legimitation, neben der RassRasse (apis melliffera) auf Unterarten (Carnica) einzuschränken.Die ÖSSI-Beamten und Politiker können scheinbar nicht genau lesen. "Zitat Ende:Also sind die Behörden nur zur Bestimmung der Rasse aber nicht der Unterart bevollmächtigt. Sprich Apis Melliffera. Somit wäre auch die Buckfast bei genauer Auslegung erlaubt wenn man den Behördenweg kennt. Bund-Land- Gemeinden-Was ist eure Meinung-