Pflanzenschutzmittelrecht: Neuerungen für Landwirte und Kleingärtner mit 26.11.2015

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Reinhard
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Pflanzenschutzmittelrecht: Neuerungen für Landwirte und Kleingärtner mit 26.11.2015

 

http://www.ages.at/index.php?id=30577#pk_campaign=AGES%20Newsletter%2010...

http://www.ages.at/service/service-presse/pressemeldungen/pflanzenschutz...

Ein wichtiger Absatz daraus:

Vor dem Kauf sollte man sich ausführlich über die Wirkung und sichere Anwendung des jeweiligen Pflanzenschutzmittels und über allfällige Alternativen beraten lassen. Die so genannte "Informationspflicht" gilt bereits seit in Kraft treten der Pflanzenschutzmittel-Verordnung 2011. Diese umfasst folgende Auflagen: § 1. (5) Vertreiber, die Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingartenbereich verkaufen, haben den Kunden Informationen im Sinne des Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2009/128/EG über die Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, insbesondere über die Gefahren, die Exposition, die sachgemäße Lagerung, Handhabung, Anwendung und sichere Entsorgung sowie Alternativen mit geringem Risiko zur Verfügung zu stellen. Die Zulassungs- und Genehmigungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln haben den Vertreibern die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen.

Pfiati, Reinhard