Das habe ich auch auf der Erwerbsimkertagung erfahren - Eine wichtige Änderung wird auf uns zukommen:
Bisher ist für die Feststellung eines Einheitswertes ab 40 "Ertragsvölkern" und 30% "Reservevölkern" erfolgt. Also ist die Feststellung bisher ab 58 Völkern nötig gewesen.
Neu (ab 1.1.2015 ? - bitte mich auf das Datum nicht festnageln) wird kommen, dass keine Unterscheidung mehr in der Art der Völker gemacht wird, sondern dass generell ab 50 Bienenvölkern die Feststellung des Einheitswertes erfolgt.