Re: Rechtliches Verkauf von weiterverarbeiteten Produkten
Unser Obmann meinte dazu, vom rechtlichen her sieht es bei so Veranstaltungen meines Wissens nach nicht anders aus als sonst.
Unser Verkauf von ver- und bearbeiteten Produkten ist laut Vorschrift des Verbandes und österreichischem Gesetz, daher denkt er wird es keine Probleme geben.
Zählt das dann, egal welche Produkte als Liebhaberei, rechtlich und steuerlich???
und wenn man nebenbei eine kleine Landwirtschaft betreibt, zählt der Verkauf dieser Imkerei Produkte dann auch als Liebhaberei, rechtlich und steuerlich??