VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

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Reinhard
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VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

In anderen Foren habe ich gelesen, dass ein Lebensmittelinspektor wegen einer VIS-Meldung alle Imker mit mehr als 10 gemeldeten Völkern besucht.

Habt ihr damit auch schon Erfahrungen gemacht?

Pfiati, Reinhard

imker_neulichtenberg
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

Bei uns im Verein wurde auch gerade ein Jungimker kontrolliert. Alles Top und die Aufzeichnungen sind vorbildlich geführt.

LG Manfred 

Reinhard
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

imker_neulichtenberg schrieb:

Bei uns im Verein wurde auch gerade ein Jungimker kontrolliert. Alles Top und die Aufzeichnungen sind vorbildlich geführt.

LG Manfred 

Wurde er auf Grund der VIS-Meldung kontrolliert?

Könntest du die Aufzeichnungsarten hier für alle ins Forum stellen, damit auch Jungimker einen Anhaltspunkt haben, worauf es ankommt!

Wie viele Völker hat er?

Pfiati, Reinhard

imker_neulichtenberg
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

Rückvervolgbarkeit des Honigs.

Des Weiteren werden Aufzeichnungen geführt, damit jedes Glas rückverfolgbar ist.
• Stockkarte: Eintrag, wie viele Waben wurden entnommen
• Schleuderliste 
• Abfüllliste

Schleuderliste

Datum Schleuderung Menge in kg Stöcke Nr. BehälterNr. Sonstiges
02.06.2018 60kg Nr. 1 -4 1,2 17,5% Wassergehalt

Abfüllliste 
Datum der Abfüllung: 12.06.2020
Datum der Schleuderung: 02.06.2018
Behälter Nr: 1
Anzahl der Gläser: 60
Glas/Menge: 500 Gramm
MHD: 12.06.2020 
Kontrolle mit geeichter Waage: 503,501,507,504

Ich möchte euch noch eine kurze Erklärung der Abfülliste geben, die Schleuderliste ist selbsterklärend.
Datum Abfüllung: Hier steht das Datum der Abfüllung.
Datum Schleuderung: Ich schreibe das Datum, der Schleuderung des jeweiligen Honigs
Behälter Nr.: Bei der Schleuderung fülle ich den Honig in 30-50kg Edelstahltöpfe ab. Die Beschriftung führe ich auf ein Klebeband durch auf diesem steht die Topf Nr., das Schleuderdatum und die Menge des Inhaltes in Kg.
Anzahl Gläser: Einfach die Menge der abgefüllten Gläser eintragen.
Glas/Menge: Größe des Honigglases / Netto-Füllmenge in Gramm.
MHD: Mindesthaltbarkeitsdatum hier gebe ich 2 Jahre ab dem Abfülldatum des jeweiligen Honigs. Hier schreibe ich 6 Stellig „12.06. 20“ und erspare mir somit die Loskennzeichnung.
Kontrolle mit geeichter Waage: Ich habe leider keine geeichte Waage und verwende eine Digitale Küchenwaage. Das Eichgesetz muss eingehalten werden, daher führe ich eine Kontrollwiegung durch. Wie funktioniert das? Von jeder Abfüllung nehme ich 4 Gläser mit in den Supermarkt und lasse diese beim Gemüse oder an der Feinkost auf ihr Gewicht überprüfen. Das Gewicht des Glases wird natürlich abgezogen. Denn diese Waagen sind natürlich geeicht. Die Gramm Angaben schreibe ich in die Abfüllliste. Wichtig, die Netto Füllmenge muss im Glas sein und kontrolliert werden!

Aufzeichnung über die Reinigung im Schleuderraum, diese schreibe ich in die Schleuderliste. Hier ist ersichtlich das vor dem Schleudern der Raum gereinigt wurde. Name , Mittel zur Reinigung und Datum.

Aufzeichnung über Varroabehandlung

Zertifikat der Hygieneschulung

Trinkwasser Untersuchung.

Der Kontrolleur wollte Info von seiner Mutter haben, diese hat im erklärt dass Honigernten macht ihr Sohn und sie kennt sich nicht aus.

Mein Tipp: Personen die mit der Hygiene in der Imkerei nicht vertraut sind sollten keine Auskuft an den Kontroleur geben. Daher Schulung wichtig!!!!!!!!

LG Manfred 


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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor
Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor
Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor
Paule
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

 

Gilt das gleichermaßen für alle Imker im Lande
sowie für Honigmporteure und Vermarkter?

Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! (Kant)

imker_neulichtenberg
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

Paule schrieb:

 

Gilt das gleichermaßen für alle Imker im Lande
sowie für Honigmporteure und Vermarkter?

Gilt für alle Imker, die Honig beziehungsweise Lebensmittel in Verkehr bringen. Wenn der Honig so zusagen das Haus verlässt.

LG Manfred 

BienenJakob
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

Hallo,

muss man die Abfälle auch aufschreiben? Ich dachte mir man muss nur dokumentieren mit was man behandelt hat.

Grüße vom Jakob

Reinhard
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

In dem Zusammenhang - die absolvieten Hygieneschulungen werden auch kontrolliert.

Die kann man auch online erledigen (allerdings ist es fraglich, ob die als Nachweis jetzt anerkannt werden)

https://wien.lfi.at/hygieneschulung-von-zu-hause-absolvieren+2500+1254817

 

Hat das schon wer gemacht?

 

Hier steht auch viel Wichtiges über Nachweise und Aufzeichnungspflichten (ist zwar schon 10 Jahre alt, aber in Ermangelung einer neuen Richtlinie dürfte die noch gelten):

PDF

Auf Seite 21 ist das Formblatt für die Varroabehandlung

Pfiati, Reinhard

beewin
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

Muss in das Bestandsbuch auch die termische Behandlung eingetragen werden?

lg Martin

claudia1
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

Ich hab diese Online Schulung gemacht. Es wurde mir damals bestätigt, dass diese als Nachweis anerkannt ist. Im ausgestellten Zertifikat ist zu lesen:

LG

Reinhard
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

beewin schrieb:

Muss in das Bestandsbuch auch die termische Behandlung eingetragen werden?

lg Martin

Das sehe ich nicht als Verpflichtung an, denn die Hyperthermie ist kein Tierarzneimittel, dessen Anwendung dokumentiert werden MUSS.

 

Aber so, wie Drohenbrutschneiden, Brutentnahmen,... als Alternativbehandlungen, sehe ich es als Eigennachweis, dass evtl. eine Behandlung mit Tierarzneimitteln hinfällig oder nur eingeschränkt nötig ist.

Pfiati, Reinhard

beewin
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

Danke Reinhard!

Mario76
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

Reinhard schrieb:
Das sehe ich nicht als Verpflichtung an, denn die Hyperthermie ist kein Tierarzneimittel, dessen Anwendung dokumentiert werden MUSS.

 

Aber so, wie Drohenbrutschneiden, Brutentnahmen,... als Alternativbehandlungen, sehe ich es als Eigennachweis, dass evtl. eine Behandlung mit Tierarzneimitteln hinfällig oder nur eingeschränkt nötig ist.

Gegenfrage (Ist normal nicht meine Form der Antwort, aber hier passend).
Wenn die Hyperthermie eine zulässige Behandlungsmethode ist, warum soll diese nicht aufgezeichnet werden?Wäre das nicht auch zur Sicherheits des Imkers, wenn eine Kontrolle kommt?

Gruß
Mario

Reinhard
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Re: VIS -Besuch vom Lebensmittelinspektor

Die Frage ist durchaus berechtigt.

Ich sehe es privat so, dass Wärme kein Arzneimittel (mit Chemie) ist und deshalb nicht unter die Zulassungs- und Aufzeichnungspflicht fällt. Es gibt keine Rückstände, die im Honig beim Kunden landen könnten.

 

Auch für das (anerkannte und tlw. empfohlene) Drohnenbrutschneiden, das Sammelbrutableger erstellen oder Käfigen der Königin gibt es keine Aufzeichnungspflichten. Was nätürlich nicht heißt, dass man ordentlicherweise darüber ohnehin Aufzeichnungen hat.

 

Vielleicht weiß noch jemand Näheres darüber?

Pfiati, Reinhard