Liebe Imker Freunde,
ich trage mich mit dem Gedanken mir zu Hause ein paar Bienestöcke (max. zwei) aufzustellen. Nun habe ich bei meiner Grundschulung schon erfahren, dass Bienen Sache der Länder sind. In Niederösterreich dürfte es so sein, dass ein Bienenstock auf der Fluglochseite 10 m und vom Rücken der Beute 5 m Abstand zum Nachbarn haben muss. Im biúrgenländischen Gesetz scheint es so, als ob nur der Abstand auf der Fluglochseite vorgegeben ist und kein Mindestabstand vom Rücken der Beutre einzuhalten ist. Kann dies jemand bestätigen?
Würde dies gerne bei meinen Überlegungen frühzeitig berücksichgtigen.
Danke.