Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

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bienenkraft
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Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Hallo!

Heute erzählte mir ein Freund (und Imker), daß er kürzlich einen Besuch eines Lebensmittelinspektors hatte, welcher ihn darauf aufmerksam machte, daß man einen Nachweis vom Hersteller benötigt, welcher bescheinigt, daß der Deckel (bzw die Innenbeschichtung) mit dem Inhalt verträglich ist! Überrascht

Da nicht jedes Material sich mit jedem Lebensmittel verträgt.

Habt Ihr sowas?

Bekomm ich das beim Händler?

Ich hab das noch nie gehört (und mach mir schön langsam Sorgen was ich mit den soeben gekauften Schachteln voll Deckel machen könnte wenn sie nicht honigtauglich sind....eine Girlande wäre hübsch...Weinend)

Liebe Grüße

Kathi

Reinhard
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Hallo Kathi,

ich habe gerade mit der Glasfirma, die dich auch beliefert hat, telefoniert. Du musst dir leider eine andere Kette basteln, die sind alle lebensmitteltauglich und auch honigtauglich. Die Spezifikation liegt bei der Firma auf.

Aber danke für den nicht gerade unwesentlichen Hinweis!

Pfiati, Reinhard

bienenkraft
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Super, Danke Reinhard für die rasche Erledigung!! Lächelnd

Also kann ich das bei denen anfordern und die schicken mir entsprechenden Nachweis per Email oder wie?

Danke und liebe Grüße

Kathi

Reinhard
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Ja sicher! Ruf am Besten an und frag bei der Frau Prinz nach.

Pfiati, Reinhard

Bienensepp
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Hallo,

wir hatten heuer auch schon den Lebensmittelinspektor im Betrieb,

vom Gebinde , Glas und Deckel (IB) hat der aber nichts gesagt, obige Diskussion ist mir neu,

die Verantwortung für die Ausführung müßte immer beim Produzenten liegen, da ja Österreichischer Honig draufsteht.

Wenn jemand gebrauchte, (was ja leider oft vorkommt) Gemüse oder Gurkerlgläser verwendet ist er selber schuld

meint der Bienensepp

 

Reinhard
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Da ist es um andere Gläser gegangen, Sepp, nicht um die IB-Gläser.

Pfiati, Reinhard

Mindelsee
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Hallo,

 

ich halte den Hinweis des Inspekteurs für richtig, ja wichtig. Auch bei den Twist-Off Deckeln kommen immer wieder minderqualitative Chargen mit nicht lebensmittelgerechten Weichmachern in den Handel.

Nach EU-Recht liegt die Verantwortung bei demjenigen der diese für Lebensmittel nutzt. Er kann und sollte sich dies in der Tat schriftlich bestätigen lassen (oder auf der Verpackung dies bereits vorfinden) um das Risiko nicht voll selbst zu tragen.

 

Viele Grüße vom sonnigen Mindelsee

 

Michael

bienenkraft
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Ich hab ausdrücklich und schriftlich beim Händler um einen Nachweis hinsichtlich Lagerung von Honig in Gläsern mit besagten Deckeln gebeten.

Und nun erhalte ich eine vom Händler ausgestellte Bestätigung mit folgendem Wortlaut:

"Hiermit bestätigen wir, daß für die an Sie gelieferten Produkte die jeweiligen Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Zertifikate bei uns im Haus aufliegen."

Reicht das?

Liebe Grüße

Kathi

Sommerbiene
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Ja.

Grüße von der Sommerbiene.

bienenkraft
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Sommerbiene schrieb:

Ja.

Danke. Lachend

beepaps
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Servus kathi !

Würde, mal angenommen, ein Konsument am Produkt seinen Bauchweh bekunden oder der Inspektor eine Probe zur AGES bringen und dann ein inakzeptabler Stoff/Wert im Produkt gefunden werden, dann würde dieser im Befund der Ages an die Strafanzeige angeschlossen. Im Ermittlungsverfahren der Behörde müßte der/dem Beschuldigten Gelegenheit dazu gegeben werden, den Nachweis zu erbringen, dass eine Genehmigung (z.Bsp. beim Händler) vorliegt. Im Verfahren müßte im Zweifel die Behörde dem nachgehen (materielle Wahrheit im Strafverfahren), wenn bekannt ist, dass eine Genehmigung beim Händler liegt oder liegen soll. Behauptet der Händler nur diese zu haben, dann werden die Karten neu gemischt und auch dieser hätte Probleme.

 

liebe Grüße von beepaps

(wer das Kleine nicht ehrt, ist das Große nicht wert)

Bienensepp
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Hallo,

stellt sich für mich nur die Frage:

warum muß man das überhaupt kaufen?

Sepp

albert
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Bienensepp schrieb:
stellt sich für mich nur die Frage: warum muß man das überhaupt kaufen?

Wo willst du denn sonst den Honig hineinfüllen? Jeder möchte nicht unbedingt das Imkerbundglas verwenden. Und dann sind solche Überlegungen und Fragen berechtigt.

LG Albert

http://ibas.at

Reinhard
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Bienensepp schrieb:

stellt sich für mich nur die Frage:

warum muß man das überhaupt kaufen?

Was meinst du mit "das kaufen" - das andere Glas?

Pfiati, Reinhard

Bienensepp
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Hallo,

jedes Mitglied im OEIB finanziert mit dem Mitglieds-Beitrag auch div. Werbe und Vermarktungsaktivitäten mit.

Ein Resultat daraus ist das Imkerbundglas.

Ohne jemandem Vorschriften machen zu wollen. Etwas mitzufinanzieren, und dann nicht zu nutzen finde ich  wenig sinnvoll.

Qualitätsunterschiede des Inhalts ergeben sich auch, wenn man die gleiche Verpackung nutzt.

denkt der Bienensepp

(heuer 2mal steirischer Landessieger mit Wald und Blütenhonig - und im IB Glas)

 

Reinhard
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels

Es bleibt ja jedem überlassen, ob er seinen Honig im "Einheitsglas" vermarkten möchte oder sich von der Masse abheben will. So wie es nicht die Einheitsflasche für den Wein oder z.B. für Marmeladen gibt, so ist auch Honig individuell.

Jeder macht das, wo er sich wohl fühlt und was ihm gefällt - und das ist auch gut so.

Der Glaspreis für ein Nichtimkerbundglas ist übrigens nicht viel höher als der für das IB-Glas.

Aber eines bleibt unbestritten: Auf den Inhalt kommt es letztendlich an und nicht auf die Verpackung.

Pfiati, Reinhard

ManfredH
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Re: Nachweis über Honigtauglichkeit des Deckels