Guten Tag allerseits,
mir ist klar, dass man als Imker unter 50 Wirtschaftsvölker als Liebhaber gilt und deswegen keine Steuern abführen muss. Außerdem weiß ich, dass Urprodukte ohne weiteres verkauft werden dürfen.
Jetzt aber meine Frage: Was muss man in Österreich machen/beachten, um z.B.
Honig mit Nüssen oder ähnlichen
Wachskerzen
oder Met mit zusätzlichen Fruchtgeschmack verkaufen zu dürfen?
Wird hierzu schon ein Gewerbeschein notwendig?
Stichwort Gewerbeschein: Wird jener fällig, wenn ich von einer mir bekannten Person Honig beziehe, um den dann selbst weiterzuverkaufen - Wie muss ich das am Etikett vermerken?
Propolis-Tinkturen zu verkaufen, die als Lebensmitterlergänzungsmittel deklariert sind, ist normalerweise kein Problem.
Wie sieht's mit Propolis-Kosmetika aus (Lippenbalsam und Stifte, Duschbäder, Seifen)?
Ist das als Klein-Imker überhaupt möglich?
Und zu guter Letzt: Ich möchte all das eventuell auch in einem Online-Shop anbieten. Was muss hierbei beachtet werden?
P.S.: Habe letztens eingelegte Drohnen-Larven zum Verkauf im Online-Shop eines Imkers gesehen - wie ist soetwas in Zeiten der Varroa möglich? Zählt das noch als Urprodukt?
Vielen Dank jetzt schonmal für etwaige Antworten,
Brummer