Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

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Brummer
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Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

 

Guten Tag allerseits,

 

mir ist klar, dass man als Imker unter 50 Wirtschaftsvölker als Liebhaber gilt und deswegen keine Steuern abführen muss. Außerdem weiß ich, dass Urprodukte ohne weiteres verkauft werden dürfen.

 

Jetzt aber meine Frage: Was muss man in Österreich machen/beachten, um z.B.

Honig mit Nüssen oder ähnlichen

Wachskerzen

oder Met mit zusätzlichen Fruchtgeschmack verkaufen zu dürfen? 

 

Wird hierzu schon ein Gewerbeschein notwendig?

 

Stichwort Gewerbeschein: Wird jener fällig, wenn ich von einer mir bekannten Person Honig beziehe, um den dann selbst weiterzuverkaufen - Wie muss ich das am Etikett vermerken?

 

Propolis-Tinkturen zu verkaufen, die als Lebensmitterlergänzungsmittel deklariert sind, ist normalerweise kein Problem.

Wie sieht's mit Propolis-Kosmetika aus (Lippenbalsam und Stifte, Duschbäder, Seifen)?

Ist das als Klein-Imker überhaupt möglich?

 

Und zu guter Letzt: Ich möchte all das eventuell auch in einem Online-Shop anbieten. Was muss hierbei beachtet werden?

 

P.S.: Habe letztens eingelegte Drohnen-Larven zum Verkauf im Online-Shop eines Imkers gesehen - wie ist soetwas in Zeiten der Varroa möglich? Zählt das noch als Urprodukt? Unentschlossen

 

Vielen Dank jetzt schonmal für etwaige Antworten,

Brummer

apo
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

Hallo,

es gibt von der LK-NÖ eine gute Brochüre:
https://issuu.com/landwirtschaftskammer_noe/docs/imkereibrosch__re_2017_web

da findest du schon sehr viele sachen darüber.


Meine Erfahrungen sind jene:


Für alle "Urprodukte" kannst du egal ob du nun Pauschaliert bist oder nicht einfach verkaufen, und auch Rechnungen schreiben bei der du die USt nicht abliefern musst.
Bitte aber nicht die Aufzeichnungspflicht vergessen.


Für Be- u. Verarbeitete Produkte (Honig mit Nüsse, Wachskerzen,Met mit..) solange du überwiegend deine eigenen Urprodukte verarbeitest brauchst du keinen Gewerbeschein das zählt noch zur Land u. Fortwirtschaft.


Solltest du nun aber z.b. bei den Kerzen mehr als 30% Wachs zukaufen und diese zu Kerzen zu verarbeiten zählt das nicht mehr zur LuF sondern dann braucht du einen Gewerbeschein, ist ein freies Gewerbe kannst du also jederzeit anmelden.

 


Bitte hier aber auch die Aufzeichnungs und Belegeerteilungspflicht nicht übersehen.
Denn für die Be- u. verarbeiteten Produkte ist es etwas anders als bei Urprodukte.
Alle Einnahmen von den Be- u. Verarbeiteten Produkten sind der Sozialversicherung und in weiterer Folge eigentlich auch dem Finanzamt zu melden, auch wenn du NICHT pauschaliert bist. (So meine Information)

Es gibt aber Freibeträge bei der SVB

 


Honig zukaufen und wieder verkaufen, zählt eigenltich zum Handel und dafür brauchst du auch wieder einen Gewerbeschein.
ob du den zugekauften Honig als deinen eigenen verkaufts, will ich jetzt einmal nicht behandeln.


Propolis-Tropfen ist kein Problem zählt aber auch zu den Be- u. Verarbeiteten Produkten siehe oben.


Bei der Kosmetik ist es ein bisschen Komplizierter. Da war erst ein Vortrag auf der Abhofmesse in Wieselburg, der genau das behandelt hat, angeblich wird diese Präsentation veröffentlicht, hab sie aber noch nicht gefunden.

 


zum Thema Online Shop gibt es in Österreich gewisse Vorgaben die du einhalten MUSST (AGBs, Impressum, Kauf-Button, usw...) rechtlich darfst du einen betreiben siehe Link unter Hinweis:

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gruendung...

Zitat:

Wenn für das betriebene Gewerbe eine gewerberechtliche Zulassung notwendig ist, so ist diese Gewerbeberechtigung auch für einen entsprechenden Online-Shop notwendig. Wenn keine eigene Gewerbeberechtigung für die ausgeübte Tätigkeit erforderlich ist, wird auch keine Gewerbeberechtigung für den Online-Shop benötigt.

Daher kannst als Imker einen Online-Shop machen, so sehe ich das wieder.


Soweit sind das meine Informationen sollte jemand mehr oder anderes wissen würde ich mich auch über Antworten freuen,
lg, Anton

Reinhard
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

apo schrieb:

Hallo,

es gibt von der LK-NÖ eine gute Brochüre:
https://issuu.com/landwirtschaftskammer_noe/docs/imkereibrosch__re_2017_web

da findest du schon sehr viele sachen darüber.


 

Danke für den Link!

Eine interessante Informationsquelle!

Pfiati, Reinhard

Brummer
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

 

Vielen Dank für die Antwort und die tollen Links. 

 

Was genau meinst du denn mit pauschaliert oder nicht?

Du meinst, egal ob Erwerbs- oder Hobby-Imker?

 

Wie sieht es eigentlich mit Haftung aus, wenn z.B. jemand allergisch auf meinen Honig mit Nüssen reagiert? 

Wird soetwas durch die Angabe sämtlicher Inhaltsstoffe am Produkt übergangen oder ist es sinnvoll als Imker eine GmbH zu gründen?

 

Falls du die Präsentation doch noch findest, teil sie doch bitte mit uns ;)

 

Beste Grüße

Brummer

 

Hofer600
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

Eine GmbH zu gründen ist absolut nicht sinnvoll für einen Imker. Bei einer GmbH musst du jährlich einen Jahresabschluss (doppelte Buchhaltung) erstellen und beim Firmenbuch einreichen, Körperschaftsteuererklärungen einreichen, Mindestkörperschaftsteuer zahlen. Die Gründungskosten für eine GmbH alleine sind mehr als eine kleine Hobbyimkerei kostet... Besser du schließt eine gute Haftpflichtversicherung ab.

Brummer
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Beigetreten: 05.04.2017
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

 

Vielen Dank auch dir für die rasche Antwort!

 

Liebe Grüße

Brummer

apo
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

Der Unterschied vom Pauschalierten Imker zum "Hobby-Imker" ist jener das der Pauschalierte Imker welcher 50 Völker sein eigen nennt sich auch beim Finanzamt melden muss und dadurch einen Einheitswert bekommt und aufgrund dessen wird dann eine Gewinnermittlung durchgeführt und dieser "Gewinn" ist dann bei der Einkommensteuer erklärung anzugeben und ist halt zu versteuern. Prinzipiell ist der Gewinn aber 42% vom Einheitswert.

 

auch "Hobby-Imker" dürfen Rechnungen schreiben, du kannst z.b.: Honig an Firmen verkaufen und Rechnungen schreiben und die USt. behalten. Nicht vergessen dann den richtigen Steuersatz mit 13 % und dem Vermerk "Durchschnittssteuersatz gem.§ 22 UStG".

beim pauschalierten Imker ist das eben genau das gleiche der behält sich auch die USt. ein.

Ich hoffe ich hab dich jetzt nicht allzu sehr verwirrt ;-)

 

 

Eine GmbH gründen glaube ich auch das alles nur komplizierter wird, da ist es günstiger eine gute Haftpflichtversicherung.

 

Auf jedenfall nicht auf die Allergenkennzeichnung vergessen ;-)

 

lg, Anton

Roland 2
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

apo schrieb:

 

Hallo,

es gibt von der LK-NÖ eine gute Brochüre:
https://issuu.com/landwirtschaftskammer_noe/docs/imkereibrosch__re_2017_web

da findest du schon sehr viele sachen darüber.

Der Blickwinkel ist ausschlaggebend,,,

Mein Kommentar zur „Imkerei in Niederösterreich – Ratgeber“ von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich.

Im Vorwort wird richtiger Weise erwähnt, dass die Imkerei untrennbar mit der Landwirtschaft verbunden ist.

Eine gute Broschüre, leider fehlen einige Hinweise zu Verbesserungen der Bienen- und Imkersituation. Negativeinflüsse auf die Bienen von PSM werden nicht erwähnt, die daraus entstehende Immunschwäche und Anfälligkeit gegen Schädlinge, Krankheiten, Viren, sowie die direkten Gifteinwirkungen, und oder deren zeitverzögerten Folgeerscheinungen, die sogenannten subletalen Effekte, die Folgen der reduzierten kognitiven Fähigkeiten, die Ernte- u. Völkerverluste (€/a) sind hier kein Thema. 

Keine Empfehlungen für die notwendigen Handlungen der Imker bei Verdacht von Spritzmittelschäden, keine Erläuterungen zur Behördenzuständigkeit und deren erforderlichen Handlungen, keine Aufklärung wer die Verursacher feststellt und wer die entstandenen Schäden abdeckt. 

Eine etwas selbstkritischere Betrachtungsweise über die ortsübliche (intensive) Landwirtschaft und deren Verbesserungspotentiale im Zusammenhang mit der Bienen- u. Umweltsituation wäre durchaus wünschenswert. Im Großen und Ganzen eine standesgemäß beeindruckende Unschulds-Dokumentation, die die Notwendigkeit der vorherrschenden Bewirtschaftungsformen aus der Sicht der intensiven Landwirtschaft bestätigt. 

Die Imkerei, die Bienen die für die Ertragssteigerungen sorgen, werden mit rechtlichen Geräteförderungen, Auflagen, Vorschriften u. Glanzbroschüren befriedigt. Die tatsächlichen Probleme werden stolpernd von einem ausgehungerten, halbherzigen Forschungsauftrag, als Überbrückungshilfe, zu den Nächsten geleitet.

Eine ähnliche Broschüre müssten auch an die Landwirte gerichtet werden um ein besseres gegenseitiges Verständnis zu erwirken, dies könnte durchaus ein erheblicher Beitrag im beiderseitigen Interesse und zur Konfliktvermeidung sein.  

Da die LK NÖ auch eine Interessensvertretung die Imker sein sollte, zeigt sich hier ein noch etwas brachliegendes Betätigungsfeld. Wo sind unsere gewählten Imker-Vertreter in der NÖ-Kammer?

 

Roland 2

Reinhard
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

Danke für deine kritische Betrachtungsweise und die Verbesserungsvorschläge.

Hast du diese Überlegungen auch an die LKO übermittelt?

Pfiati, Reinhard

Roland 2
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

Reinhard schrieb:

Danke für deine kritische Betrachtungsweise und die Verbesserungsvorschläge.

Hast du diese Überlegungen auch an die LKO übermittelt?

Natürlich habe ich diesen Weg beschritten. Ob’s hilft ist fraglich.

Roland 2

noahnesha
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

Solltest du nun aber z.b. bei den Kerzen mehr als 30% Wachs zukaufen und diese zu Kerzen zu verarbeiten zählt das nicht mehr zur LuF sondern dann braucht du einen Gewerbeschein, ist ein freies Gewerbe kannst du also jederzeit anmelden.

 

 

UND WELCHES FREIE GEWERBE WÄRE DAS ?

 

Honig zukaufen und wieder verkaufen, zählt eigenltich zum Handel und dafür brauchst du auch wieder einen Gewerbeschein.

 

 

UND WELCHES GEWERBE WÄRE DAS ?

apo
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

Die Information hab ich von der WKO:

http://www.bic.at/berufsinformation_pdf.php?brfid=288

dort findest du aber auch die INFO, ist ein "Lehrberuf" -> LebzelterIn und WachszieherIn

 

kann aber auch als "Freies Gewerbe" angemeldet werden welches den Wortlaut hat:

Erzeugung von kunstgewerblichen Zier- und Schmuckgegenständen aus unedlen Metallen, Draht, Gips, Holz, Horn, Kunststoff, Leder, textilen Materialien, Stroh, Papier und Glaselementen, Gemüse und Obst sowie durch Fädeln von Edelsteinen, Silber-, Glas-, Kunststoff- und Filzelementen und das Bemalen und das Verzieren von Holz, Keramik, Porzellan, Seide, Textilien, Billets und Wachswaren.

 

und der Gewerbeschein für den Handel:

https://www.wko.at/branchen/handel/Gewerbeanmeldung-im-Handel.html

(ist auch ein freies Gewerbe)

 

lg, Anton

 

heller72
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

Hallo!

Folgendes ist seit 17.10.2017 neu:

Rechtliche Neuerung zur Kosmetikherstellung

 

Die Kosmetikherstellung ist ab 17.10.2017 wieder für alle Imker gewerberechtlich möglich.

 

2017 erfolgte eine Gewerberechtsnovelle, welche nun die Herstellung von kosmetischen Mitteln zum freien Gewerbe ohne Befähigungsnachweis macht.

Damit verbunden wurde auch die Zugangsverordnung BGBl 42/2003 ersatzlos aufgehoben.

 

Was muss ein Imker nun erfüllen um kosmetische Mittel herstellen zu dürfen?

 

Durchführung der Notifizierung (Eintragung im Cosmetic Product Notification Portal - CPNP)

Vor dem ersten Inverkehrbringen ist zur Rezeptur durch einen anerkannten Gutachter ein Gutachten erstellen zu lassen. Für die Rezepturen „Zangerl“, „Drescher“ und „Natur Pur“ wurden im Auftrag des Österreichischen Imkerbundes bereits Gutachten erstellt.

Eintragung der Produktinformation inklusive der Rahmenrezeptur im CPNP

Herstellung der kosmetischen Mittel unter Einhaltung der Guten Herstellungspraxis GMP (Leitlinie der österr. Codexkommission zur Herstellung kosmetischer Mittel)

Rechtskonforme Etikettierung der kosmetischen Mittel

 

Detaillierte Ausführungen, inklusive einer umfassenden Erklärung zur Notifizierung, folgen in den kommenden Tagen auf unserer ÖIZ Homepage.

Gelesen auf der Homepage von ÖIZ
Grüße, Monika

Bio-Imkerei Heller

noahnesha
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

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DrucillaCorker
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"
Was kostet ein Onlineshop im Monat?
scoteller
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Re: Rechtliche Lage zu verschiedenen "Bienen-Produkten"

Sie sollten im Voraus wissen, wie viel Sie brauchen. Für jeden Online-Shop gibt es wichtige Kostenpunkte. Wie z.B. Shopsoftware, Warenwirtschaftssystem, Lager und alle anderen E-Commerce Teile.  Die Webplattform oder das Komplettpaket. Auch Designanpassungen. Webiprog kann für Sie einen guten und funktionierenden Online-Shop mit den richtigen Budgets erstellen.

 

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