Rechnung

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FadirundIsso
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Rechnung

Ich verkaufe an einen Betrieb Honig (Werbegeschenke). Reicht es aus nach der Rechnungssumme anzuführen: Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung?

lg, Thomas

Buckfast
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Re: Rechnung

Nein. Kommt auf die Summe an. Zudem ist es eine Sonderstellung kein Kleinunternehmen.

Ab 150€ Rechnung für Wiederverkäufer 12% und für Endkonsument 10% anführen. 

Darunter keine Angabe notwendig. 

Sommerbiene
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Re: Rechnung

FadirundIsso schrieb:

Ich verkaufe an einen Betrieb Honig (Werbegeschenke). Reicht es aus nach der Rechnungssumme anzuführen: Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung?

lg, Thomas

Unsinn!

Warum bloß gehen viele Imker kaufmännisch so unprofessionell vor????

Ich kann nur hoffen dass Du auf den vereinbarten Preis noch die Mehrwertsteuer aufschlägst!  Du stellst ein Angebot über zB. 10 Euro NETTO pro Glas und fakturierst dann 10 Euro PLUS Mehrwertsteuer von zB. 12%, die Du einbehalten darfst. Dem Unternehmen ist das doch wurscht, weil die Steuer ein Durchlaufer ist. Außer Du hast als Kunden beispielsweise einen Versicherungsmakler, der ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, der zahlt also auch die Mwst.

Grüße von der Sommerbiene.

Sommerbiene
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Re: Rechnung

Musterangebot:

 

Sehr geehrter Herr Mayer,

Wir danken für Ihre telefonische Anfrage vom 4. August und offerieren wie folgt:

Sonnenblumenhonig

Honig-Komposition aus wertvollem Nektar von Sonnenblumen

Abgefüllt im Imkerbundglas, 500g

 

bis 99 Gläser á 500g, per Glas                                   netto Euro 8,00

 

ab 100 Gläser á 500g, per Glas                                  netto Euro 7,80

 

Die Preise verstehen sich zuzüglich 12% Mwst. Dieses Angebot ist gültig, solange der Vorrat reicht.

 

Zahlung: Innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne Abzug.

 

Über Ihren Auftrag würden wir uns sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Imker

Grüße von der Sommerbiene.

Sommerbiene
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Re: Rechnung

Buckfast schrieb:

Nein. Kommt auf die Summe an. Zudem ist es eine Sonderstellung kein Kleinunternehmen.

Ab 150€ Rechnung für Wiederverkäufer 12% und für Endkonsument 10% anführen. 

Darunter keine Angabe notwendig. 

 

Das ist unrichtig!

Grüße von der Sommerbiene.

FadirundIsso
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Re: Rechnung

Danke, jetzt ist mir das sonnenklar!

Kann also getrost nächste Woche den Preis bekanntgeben.

lg, Thomas

Hans
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Re: Rechnung

Sommerbiene schrieb:

Buckfast schrieb:

Nein. Kommt auf die Summe an. Zudem ist es eine Sonderstellung kein Kleinunternehmen.

Ab 150€ Rechnung für Wiederverkäufer 12% und für Endkonsument 10% anführen. 

Darunter keine Angabe notwendig. 

 

Das ist unrichtig!

@ sommerbiene was ist dann richtig??

 

@ alle: Infos im Absatz Umsatzsteuer

http://www.stb-weiss.at/aktuelle-steuerinformationen/steuerinformationen...

 

Imkerei Wieser
www.wieser-honig.at

Taichi
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Re: Rechnung

@Sommerbiene würde mich auch interessieren was genau richtig ist, den so wie Buckfast schrieb hab ich es auch der Berufsimkermesse in Graz heuer gelesen...Grüße

Borg dir Probleme, wenn es dich danach drängt; aber leihe sie nicht deinen Mitmenschen.
Joseph Rudyard Kipling

Sommerbiene
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Re: Rechnung

Die Mehrwertsteuer wird immer angeführt = erwähnt. Sie muss jedoch nicht immer extra ausgewiesen werden. Wie beschrieben, ist es zudem unklug, die Mehrwertsteuer einem Unternehmen nicht zu verrechnen, also faktisch zu "inkludieren".

Grüße von der Sommerbiene.

TomT
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Re: Rechnung

ich finde das Thema sehr verwirrend.

Bin ich als Kleinimker (habe 9 Völker) im Kontext der USt ein pauschalierter Imker?

Konkret: Verkaufe Honig auch an ein Geschäft zum Wiederkauf. Was muss ich auf die Rechnung schreiben?

Betrag incl. Mwst (12% oder 10%). Oder eine Steuerangabe ganz weglassen?

Ich bitte um eine konkrete Antwort, man kann viele Postings in alle Richtungen interpretieren.

Vielen Dank!

Lg Thomas

Sommerbiene
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Re: Rechnung

TomT schrieb:

ich finde das Thema sehr verwirrend.

Bin ich als Kleinimker (habe 9 Völker) im Kontext der USt ein pauschalierter Imker?

Konkret: Verkaufe Honig auch an ein Geschäft zum Wiederkauf. Was muss ich auf die Rechnung schreiben?

Betrag incl. Mwst (12% oder 10%). Oder eine Steuerangabe ganz weglassen?

Ich bitte um eine konkrete Antwort, man kann viele Postings in alle Richtungen interpretieren.

Thomas, Du bist kein pauschalierter Imker. 

Die Rechnung sieht in Deinem Fall folgendermaßen aus:

 

40 Gläser Akazienhonig á Euro 10,--                  Euro 400,--

12% Ust. (Durchschnittssteuersatz gem.§ 22 UStG)     48,--

Gesamtbetrag      Euro 448,--

Die UsT. kannst Du einbehalten.      

 

Grüße von der Sommerbiene.

TomT
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Re: Rechnung

Vielen Dank für die Antwort.

Mich hat nur immer der 12% Mwst-Mischsatz irritiert.

LG Thomas

---
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Rechnungen - Sommerbiene

Ich glaube, es wäre eine Überlegung wert, User mit bestimmten Themen in irgend einer Art zu verknüpfen.

Sommerbiene ist in der Sache Rechnungslegung so etwas von unbestritten kompetent (auch ich habe meinen Wissensstand dadurch nachjustieren können) - da wäre doch eine Hinweis angebracht, dass hier im Forum ein User ist, der ein Thema besonders gut abhandeln kann.

Beste Grüße

Sepp

wildbiene
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Re: Rechnungen - Sommerbiene

Bin ich umsatzsteuerpflichtig?

Bagatellegrenze für „KleinunternehmerInnen“

„KleinunternehmerIn“ sind Sie, wenn Sie nicht mehr als 30.000 Euro Umsätze netto, als freie/r DienstnehmerIn pro Jahr erzielen. Das entspricht 36.000 Euro brutto inkl. 20% Umsatzsteuer bzw. 33.000 Euro brutto inkl.10% Umsatzsteuer. Unter Umsätze versteht man die Beträge, die auf den Honorarnoten ausgewiesen sind. Allfällige Ausgaben sind noch nicht abgezogen.

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit spielen bei der Frage, ob man über die 30.000-Euro-Grenze kommt, keine Rolle. Nur Ihre Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten (freier Dienstvertrag, Werkvertrag) zählen.

KleinunternehmerInnen sind umsatzsteuerbefreit

Als KleinunternehmerIn brauchen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Sie dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen, wenn Sie eine Investition oder dergleichen tätigen.

Achtung!

Als KleinunternehmerIn dürfen Sie auf Ihren Honorarnoten keine Umsatzsteuer ausweisen! Tun Sie es dennoch, müssen Sie die Umsatzsteuer jedenfalls an das Finanzamt abführen. Und zwar auch dann, wenn Ihr Umsatz vielleicht weit unter der 30.000-Euro-Grenze liegt.

Verzicht auf die Umsatzsteuer-Befreiung

Manchmal kann es nachteilig sein, keine Vorsteuer abziehen zu können. Zum Beispiel, wenn Sie größere Investitionen für den Beruf tätigen müssen, etwa Computer samt teurer Software. Oder wenn Sie nur mit AuftraggeberInnen in Geschäftsbeziehung stehen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Als KleinunternehmerInnen haben Sie daher das Recht, auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht zu verzichten. In diesem Fall müssen Sie dem Finanzamt schriftlich mitteilen, dass Sie künftig der Regelbesteuerung unterliegen wollen.

Achtung!

Der Verzicht auf die Umsatzsteuer-Befreiung ist für fünf Jahre bindend. Sie müssen in der Folge die Umsatzsteuer, die auf Ihren Honorarnoten ausgewiesen ist, an das Finanzamt abführen, und zwar mit den „Umsatzsteuervoranmeldungen“ (Formular U 30) bzw. der Umsatzsteuererklärung (Formular U 1). Die Umsatzsteuervoranmeldung muss vierteljährlich beim Finanzamt abgegeben werden.

http://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/freiedienstnehmerinnen/steuerrecht/Bin_ich_umsatzsteuerpflichtig_.html

LG

Sabine

 

wildbiene
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Re: Rechnung

Steuerrecht für Imker.  (gefunden in Bienenforum)

 

wenn ihr folgende Grenzen nicht überschreitet, bleibt ihr bei Einkünften aus der Land- u. Forstwirtschaft steuerlich außer Ansatz, somit auch keine Abschreibposten, hat alles zwei Seiten.

Bienenzucht: § 50 BewG 1955
(Erzeugung Bienengift wird gesondert Ertragsbewertung vorgenommen)
Urprodukte: Honig, Cremehonig, Blütenpollen, Propolis, Gelee royal, Bienenwachs und Bienengift.
Be-und verarbeitetes Produkt: Propolistinktur(-tropfen), Propoliscreme, Bienenwachskerzen, Bienenwachsfiguren, Honigzuckerl, Honig gemischt mit anderen Produkten (z.B.Nüsse, Früchte), Honiglikör, Honigbier, Verarbeitung von Rohwachs zu Mittelwänden.

UST:
Bei nicht buchführungspflichtige land- und forstwirtschaftliche Betrieb
( EHW bis € 150.000, Umsatz bis € 400.000,--), ist die Umsatzsteuer grundsätzlich pauschaliert.

Anzuwendende Umsatzsteuersätze: 10% - Verkauf Nichtunternehmer
12% – Verkauf Unternehmer
Es entsteht, wegen Festsetzung der Vorsteuerbeträge in der gleichen Höhe, weder eine USt-Zahllast noch ein Vorsteuerüberschuss, daher entfällt grundsätzlich eine Verrechnung der USt mit dem Finanzamt.
Nebenbetriebsverkauf: Grenze Regelbesteuerung € 24.200,--
Pauschalierte haben weder Aufzeichnungspflicht noch Steuererklärungspflicht.

Feststellung der EHW erfolgt erst ab Bestand von 40 Ertragsvölkern, aber auch wenn keine EHW-Feststellung gegeben ist, so sind Imker (Land & Forstw.) berechtigt gem. § 22UStg Rechnungen mit Ust-ausweis auszustellen.

à.Umsatzsteuerpauschalierte haben nie einen USt-ausweis von 20%, auch nicht bei Altmaschinenverkauf oder Leistungserbringung.
à Ausnahme: Verpachtung landwirtschaftliche Flächen, nie USt-ausweis von 10% oder 12%,
sondern 0% oder 20%!

EST:
Ermittlung bei Vollpauschalierten (Ges.EHW bis € 65.000,--) durch Anwendung der landwirtschaftlichen Gewinnprozentumsätze Rz 4147, ab 2006 39%. Auf den EHW der Bienenzucht.

Da für Imker erst ab einen Bestand von 40 Ertragsvölkern ein EHW festgesetzt wird, bleibt die Imkerei bei geringerer Anzahl von Bienenvölkern außer Ansatz.

Teilpauschalierung über € 65.500,-- EHW sind Einnahmen aus der Imkerei unabhängig von Anzahl der Bienenvölker aufzuzeichnen und davon 70% pauschale Betriebsausgaben in Abzug zu bringen Rz 4166.

Option möglich – 5 Jahre in E/A gebunden und gegebenenfalls Rechnungsberichtigungen vorzunehmen.

Sommerbiene
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Re: Rechnung

Hallo Sabine,

ich möcht Dich darauf aufmerksam machen, dass diese von Dir eingestellten Informationen teilweise irreführend und falsch sind!

Du verwirrst hier Personen, die sich nicht optimal auskennen! Es geht hier NICHT um Kleinunternehmer, sondern um Imkerei und damit Landwirtschaft, wo es spezielle Ausnahmen gibt. Der Imker darf sehr wohl Umsatzsteuer auch bei kleineren Umsätzen verrechenen UND diese einbehalten! Unter anderem ist auch die Information falsch, dass erst ab einem Bestand von 40 Völkern ein EHW festgesetzt wird. Du verwendest hier veraltete und damit FALSCHE Informationen.

Du solltest Dich genau informieren, bevor Du hier zur Verwirrung beiträgst.

Grüße von der Sommerbiene.

FadirundIsso
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Re: Rechnung

Ja, dank den Hinweisen von Hannes - bei mir war es die geistige Sackgasse 10 % / 12 % / nicht abführen müssen  - Sackgasse habe ich das überzuckert. Sowohl was das nicht Abführen betrifft als auch die sich bietenden Möglichkeiten Lächelnd

lg, Thomas

Reinhard
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Re: Rechnung

She. hier Rz 2879, auch wenn die 40 Völker nicht mehr aktuell sind. :

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1&segmentId=0056e3a5-7159-4...

 

Sehr gut zusammengefasst ist es hier, inkl. der Neuerungen ab 1.1.2014 unten:

http://www.stb-weiss.at/aktuelle-steuerinformationen/steuerinformationen...

Pfiati, Reinhard

noahnesha
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Re: Rechnung

Wie sieht es aus - wenn ich Honig verkaufen will mit Rechnung ...?!

Immer noch einfach 12% drauf auf den Preis

Wie muss eine Rechnung aussehen 

hat wer eine Vorlage ?

 

SOS Sommerbiene ;)

noahnesha
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Re: Rechnung

ok gerade gesehen sind nur 10% Umsatzsteuer ... 

FadirundIsso
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Re: Rechnung

10% / 13 % sind die Steuersätze.

13 % aufschlagen auf einen Preis, wobei du die UST nicht abführen musst, dein Kunde aber dieses zurückbekommt, ist des findigen Geschäftsmannes gerechter Lohn.

Ich hab da einen schönen 2-Seiter als pdf, kann den aber hier nicht hochladen.

Entweder du schickst mir eine PN, da kann ich es dir per Mail schicken, oder ich bring das irgendwie auf jpeg ....

lg, Thomas

FadirundIsso
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Re: Rechnung

So, hier ist es:

 

 

Bild: 
Re: Rechnung
FadirundIsso
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Re: Rechnung

Und der zweite Teil ist etwas grösser als hier zulässig, das sind Rechnungen über 400 Euro, kann das nicht hochladen.

lg, Thomas

ManfredH
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Re: Rechnung

Hallo Thomas,

bist dir da sichewr mit den 13%? Denn die Landwirtschaftskammer meint 10%

https://www.lko.at/?+Steuerreform-2016-Neuerungen+&id=2500,2369146

Ich habe da noch zu wenig recherchiert.

lg Manfred

FadirundIsso
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Re: Rechnung

 

https://www.biene-oesterreich.at/neue-ermaessigte-steuersaetze-gelten-au...

So verstehe ichs:

Hobbyimker unterliegen nicht der Regelbesteuerung sonder sind wie der umsatzsteuerpauschalierte Landwirt, als einheitswertpflichtiger Imker (Grössengrenze) zu betrachten.

Also nicht 10/10m; sondern 10/13 in jedem Fall, was nicht Privatperson (Konsument) ist , auch wenn das in der Tabelle mit den angeführten Unternehmensbeispielen etwas unglücklich dargelegt ist.

lg, Thomas

noahnesha
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Re: Rechnung

Mega :) DANKE THOMAS !!!Cool

 

 

ManfredH
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Re: Rechnung

Hallo Thomas,

eindeutig zweideutig, ich werde nicht schlau daraus. Dieses habe ich auch gefunden, aber bei den Gesetzen habe ich was anderes gefunden, wie siehst du das?

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173896/NOR40173896.rtf

lg Manfred

 

FadirundIsso
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Re: Rechnung

Zuerst einmal die 2te Seite:

 

Bild: 
Re: Rechnung
ManfredH
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Re: Rechnung

Hallo,

vielleicht sollte ich nicht nur die Anlage 1 velinken sondern auch die zwei §

Umsatzsteuergesetz 1994 § 10:

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004873&Artikel=&Paragraf=10&Anlage=&Uebergangsrecht=

Umsatzsteuergesetz 1994 § 22

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004873&FassungVom=2016-02-18&Artikel=&Paragraf=22&Anlage=&Uebergangsrecht=

Ob davon einer schlau wird?

lg Manfred

noahnesha
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Re: Rechnung

ja ned einfach durchzublicken .......

 

FadirundIsso
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Re: Rechnung

So glaube ich es richtig zu verstehen:

Der pauschalierte Landwirt muss keine UST abführen, kann aber auch nichts geltend machen (Investitionen etc.).

Hier gilt 10% UST an den Endkunden, 13% an betriebliche Kunden.

Regelbesteuerte Betriebe, also solche mit dem ganzen Vorsteuerklimbim, etc. haben:

10% an den Endkunden, 10 % an betriebliche Kunden.

Honig bspw. ist beim pauschalierten Landwirt an privat mit 10% UST, an Firmen mit 13% UST,

beim regelbesteuerten Unternehmer in jedem Fall mit 10% UST.

Met hat in allen Fällen 13% UST.

 

Irgendwo habe ich noch ein tolles Rechnungsbeispiel, ich muss es erst einmal suchen ........

ist wirklich gut.

lg, Thomas

 

FadirundIsso
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Re: Rechnung

Ich schreibe auch immer dazu:

"Durchschnittssteuersatz 13%" wenn ich an ein Unternehmen fakturiere.

Ich gehe davon aus, dass der Hobbyimker steuerlich wie der pauschalierte Landwirt behandelt wird, also:

 

Es gilt prinzipiell:

Die Rechnung hat eine UID Nummer zu enthalten. (bei Recht auf Vorsteuerabzug)

Pauschalierte Landwirte ohne UID Nummer haben bei Lieferungen und Leistungen an andere Unternehmer

den Vermerk " Durchschnittssteuersatz 13%" anzubringen.

lg, Thomas

FadirundIsso
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Re: Rechnung

Gefunden, ehe am Ende des Dokuments .....

www.noe-imkerverband.at/pdfdoc/Vortrag%20Imkerbund%202014.pdf

 

lg, Thomas

Edelhofbauer
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Re: Rechnung

 

Hallo liebe Imkerkollegen,

anbei ein Link vom Steirischen imkerzentrum. Hier gibt es meines erachtens einen sehr guten Beitrag  der bei der Jahreshauptversammlung vorgetragen wurde bezüglich  "der Imker und das Finanzamt" wobei auch auf die Rechnungserstellung bzw. Ausweisung der Umsatzsteuer hingewiesen wird.

Vermerk:Falls der link ´nicht funktioniert muss er nur kopiert und  bei einer Suchmaschine zb. google eingefügt werden. 

 

http://www.imkerzentrum.at/jahreshauptversammlung-2016/

LG

Herbert

gerhardw
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Re: Rechnung

Hallo,

ich lese schon lange hier im Forum mit, und da ich selber gerade vor dem Problem der Rechnungslegung stehe, habe ich mich auch informiert und greife das Thema noch einmal auf.

Meiner Meinung nach, gilt für die meisten von uns die Liebhaberei im Steuerrecht, diese ist auch auf Seite 17 der Präsentation "Imker_und_Finanzamt_AKTUELLE_FASSUNG.pdf" angeführt:

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Einkommensteuer-und-Koer...

Darin heißt es:

  Umsatzsteuerlich sind diese Betätigungen der Privatsphäre zuzurechnen, d.h. die
Einnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, Vorsteuern sind nicht abzugsfähig.

Nachdem alles unter 50 Völkern als Freigrenze gilt, liegt auch kein Gewerbe vor, womit wir wieder bei der Liebhaberei sind.

Ich verkaufe nur das Urprodukt Honig.

Beim Vertrieb anderer Produkte, wie z.B. Met, Propolis, oder gar dem Handel (=Gewerbe) mit Imkereiprodukten wird diese Regelung nicht mehr gelten.

mfg

Gerhard

Sommerbiene
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Re: Rechnung

gerhardw schrieb:

Umsatzsteuerlich sind diese Betätigungen der Privatsphäre zuzurechnen, d.h. die

Einnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, Vorsteuern sind nicht abzugsfähig.

Wenn Du beispielsweise an einen Spar-Markt Dein Urprodukt Honig liefern willst, offerierst Du beispielsweise einen Nettopreis von Euro 8,-- pro Glas. Auf dieses hast Du 13% Umsatzsteuer zu verrechnen, also fakturierst Du pro Glas 9,04 Euro, die Ust. kannst Du einbehalten, weil Du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist. Punkt. 

Grüße von der Sommerbiene.

ManfredH
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Re: Rechnung

Hallo Gerhard,

du vermischt da einiges, Umsatzsteuer und Einkommenssteuer sind 2 verschiedene Sachen.

Einkommenssteuer:

Die Imkerei gehört zur Landwirtschaft und die ist pauschalliert, wenn du Urprodukte verkaufst (z.B.: Honig , Met). Im Klartext: Deine Einkommenssteuer wird berechnet nach der Völkerzahl, egal wieviel Honig du erntest. Da gibt es eine Geringfügikeitsgrenze und die liegt bei einschließlich 49 Völker. Egal welche Traumernten du hast, es fällt mit bis zu 49 Völkern  keine Eikommenssteuer an, wenn du das Urprodukt Honig verkaufst. Honig mit Nüsse, wäre kein Urprodukt, da ist es Steuerrechtlich anders.

Umsatzsteuer:

Hat der Hannes schon geschrieben, du kannst eine Rechnung mit 13% Mwst ausstellen und darfst dir die Mwst behalten, Vorsteuer nennt das der Finanzminister.

lg Manfred

Reinhard
Moderator
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Re: Rechnung

Wenn du an Private eine Rechnung ausstellst, so ist die USt nur 10%.

Pfiati, Reinhard

FadirundIsso
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Re: Rechnung

Und bei der Rechnung an einen Betrieb nicht vergessen das kleine Gsatzerl: Durchschnittssteuersatz 13%.

lg, Thomas

Sommerbiene
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Re: Rechnung

 

Beispiel:

 

In obigem Betrag sind 13% Umsatzsteuer, das sind Euro 55,60, enthalten.

 

(Durchschnittssteuersatz gemäß §22 UStG)

Grüße von der Sommerbiene.

Reinhard
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Re: Rechnung

Hier eine Zusammenfassung über Rechnungserstellung:

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Umsatzsteuer/Allgemeines...

Pfiati, Reinhard

FadirundIsso
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Re: Rechnung

Manche werde sich jetzt fragen, warum ich von einem Durchschnittssteuersatz schreibe und der Hannes

so ein schönes Beispiel zeigt:

Bei der Rechnungslegung  ist die UID Nummer anzugeben, ansonsten muss man den Hinweis

"Pauschalierter Landwirt §22 Abs.1 UStG" oder "Durchschnittssteuersatz 13%" angeben.

Ich werde 2017 meine handgestrickten Rechnungen ad acta legen, habe mir eine EDV - Lösung zugelegt. Darin kann ich Barverkaufsrechnungen legen, bzw. bei Verkauf an Firmen Adresse etc. einfügen.

Das Ganze funktioniert auf Handy, Tablet oder Pc, der Ausdruck auf Bondrucker, Drucker, egal was. Ich kann nur

über Internet arbeiten oder, ohne Verbindung, lokal, mit automatischem Datenabgleich bei der nächsten Internetverbindung. Jeder eingegebene Verkauf erstellt eine Rechnung, ich muss sie aber nicht gleich ausdrucken, geht später auch und selektiv auch.

In dem Ganzen ist auch meine Etikettenerstellung und Lagerverwaltung integriert, bzw. eine Registrierkasse mit 7 unabhängigen Kassen.

Es hat wirklich nur kleines Geld gekostet, versetzt mich aber in die Möglichkeit, Etiketten ab 5 Stk. mit individueller Beschriftung im Grafikfeld auf PET oder Papieretiketten am Laserdrucker auszudrucken.

Es ist nicht so kompliziert wie es sich anhört, wenn ich meinen Honig bis dato verkauft habe, habe ich eben eine Stricherlliste gemacht, Sorte sowieso mit Gewicht diesem und jenem. Am Ende des Tages soll man sich ja dann

über viele Stricherl freuen.Lächelnd

Nach ein paar Tagen und ein paar Zetteln weisst du mit den Zetteln eh schon nix mehr anzufangen, irgendwann werden die entsorgt, und das stricherln war umsonst.

Statt eines Stricherls mache ich halt einen Tippser am Mobiltelefon. Das ist alles.

lg, Thomas

 

 

Reinhard
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Re: Rechnung

Verrätst du uns Genaueres darüber, Thomas? Gibt es einen Link dazu?

Pfiati, Reinhard

FadirundIsso
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Re: Rechnung

Daraus habe ich mir das zusammengesucht:

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

www.noe-imkerverband.at/pdfdoc/Vortrag%20Imkerbund%202014.pdf

auch interessant:

allaudit.at/DL/BOKU-Folien_2012_komplett.pdf

lg, Thomas

 

 

gerhardw
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Re: Rechnung

Hallo,

ich habe mich noch weiter informiert:

Die verminderten Steuersätze von 10% und 13% gelten für pauschalierte Landwirte (daher auch für pauschalierte Imker), also gemeldete Betriebe.

Als  verkaufende Privatperson darf ich keine USt. auf einer Rechnung angeben, da ich die dann dem Finanzamt schulden würde und auf jeden Fall auch abführen müßte.

Das UStG gilt generell nur für Unternehmer, und das bin ich nicht.

 

mfg

Gerhard

Sommerbiene
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Re: Rechnung

gerhardw schrieb:

Als  verkaufende Privatperson darf ich keine USt. auf einer Rechnung angeben, da ich die dann dem Finanzamt schulden würde und auf jeden Fall auch abführen müßte.

Das UStG gilt generell nur für Unternehmer, und das bin ich nicht.

Verzeihung, lieber Gerhard, aber das ist Unsinn, was Du hier schreibst. Wer immer Dich hier berät, kennt sich in der Imkerei nicht aus. Entweder Du glaubst uns hier oder wendest Dich an einen Steuerberater. Aber hier zuerst fragen und dann die Information anzweifeln oder bestreiten ist mühsam (für uns).

 

Nochmals:

An Unternehmen (zB. einen Supermarkt oder ein Autohaus, dass zu Weihnachten Deinen Honig verschenkt) musst Du 13% Ust. fakturieren. Sofern ein Privater eine Rechnung benötigt, sind 10% zu fakturieren. Der Rechnungsbetrag ist inkusive Umsatzsteuer auszuweisen und darunter wie folgt zu vermerken: In obigem Betrag sind 13% Umsatzsteuer, das sind ...., enthalten. (Durchschnittssteuersatz gemäß §22 UStG).

 

Diese Umsatzsteuer kannst Du einbehalten. Das gilt für das Urprodukt Honig.

Grüße von der Sommerbiene.

Reinhard
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Re: Rechnung

FadirundIsso schrieb:

Daraus habe ich mir das zusammengesucht:

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

www.noe-imkerverband.at/pdfdoc/Vortrag%20Imkerbund%202014.pdf

auch interessant:

allaudit.at/DL/BOKU-Folien_2012_komplett.pdf

lg, Thomas

 

 

Dein 3. Link funzt leider nicht.

 

Eigentlich hätte mich deine EDV-Lösung interessiert, mit der du alles unter einen Hut bringst - inkl. der Etikettenherstellung :-)

Pfiati, Reinhard

FadirundIsso
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Re: Rechnung

Da ist nix von der Stange, das ist handgeschnitzt.

Kann es dir aber auf der Erwerbsimkertagung bei einer Kaffeepause ja zeigen,

wenn du willst.

lg, Thomas

Reinhard
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Re: Rechnung

FadirundIsso schrieb:

Da ist nix von der Stange, das ist handgeschnitzt.

Kann es dir aber auf der Erwerbsimkertagung bei einer Kaffeepause ja zeigen,

wenn du willst.

lg, Thomas

Ja gerne, wenn wir uns erkennen :-)

Pfiati, Reinhard

beeyourself
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Re: Rechnung

Er ist der Partner mit der kalten Schnauze Lachend

FadirundIsso
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Re: Rechnung

:-) 2 kalte Schnauzen ....