Steuerreform 2015/16

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Reinhard
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Steuerreform 2015/16

Interessant ist die Anhebung der USt von 12 auf 13% ab 1.1.2016!

She. Seite 10

http://www.noe-imkerverband.at/pdfdoc/Steuerreform%20%C3%9Cberblick%2006...

Pfiati, Reinhard

Sommerbiene
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Re: Steuerreform 1015/16

 

Das ist tatsächlich  interessant. Ich wusste davon nichts. Ist das völlig neu oder am Imkerbund wie so manches vorübergegangen?

Grüße von der Sommerbiene.

hely1
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Re: Steuerreform 1015/16

Hallo

DAs ist dem IB sicherlich nicht vorbei gegangen! Bei der Landesverbandssitzung letzten Freitag war das ein Punkt über das Hr. Gruscher berichtete, soviel ich weiß. Leider gibt es über diese Sitzungen keine Protokolle, oder gibt sie uns unser Obmann nicht weiter. Ich weiß nicht. Leider wird die HP des IB nicht für solche Infos verwendet.

LG

Helmut

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Re: Steuerreform 1015/16

 

Dann warten wir mal, ob wir offiziell darüber informiert werden.

 

Vielleicht war Reinhard sehr schnell bzw. ich zu ungeduldig.

 

Jedenfalls ist das ein wichtiger Punkt, zumindest für die, die regelmäßig Rechnungen legen.

 

 

 

 

Grüße von der Sommerbiene.

WinniePuh
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Re: Steuerreform 1015/16

Seite 14 ist noch interessanter Cool

Sommerbiene
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Re: Steuerreform 1015/16

 

WinniePuh schrieb:

Seite 14 ist noch interessanter Cool

Mag sein, dass es für Dich interessant scheint, für die meisten von uns ist jedoch in erster Linie interessant, was geändert wird:

 

13% Umstatzsteuer bei Leistungen an einen Unternehmer (bis 31.12.2015  12%).


Die 13% fallen also gegebenenfalls bei der Fakturierung an Wiederverkäufer, zB. an den Einzelhandel an, an den ich bisher 12% fakturierte. Da Nettopreise offeriert und vereinbart werden, wäre dieses eine Prozent für mich und viele andere von uns als zusätzlicher Ertrag anzusehen. Dies gilt z.B. ebenso für Honigverkäufe an Firmen als Weihnachtsgeschenke. Bei der neuen 13%-Regelung wird Honig wohl nicht dezitiert erwähnt, die Aufstellung enthält jedoch in der Einleitung "insb. für", das bedeutet, dass auch andere Produkte davon betroffen sind.

 

Wir werden es jedenfalls zeitgerecht erfahren.

Grüße von der Sommerbiene.

Reinhard
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Re: Steuerreform 2015/16

hely1 schrieb:

Hallo

DAs ist dem IB sicherlich nicht vorbei gegangen! Bei der Landesverbandssitzung letzten Freitag war das ein Punkt über das Hr. Gruscher berichtete, soviel ich weiß. Leider gibt es über diese Sitzungen keine Protokolle, oder gibt sie uns unser Obmann nicht weiter. Ich weiß nicht. Leider wird die HP des IB nicht für solche Infos verwendet.

LG

Helmut

Ich habe die Info auch von einem Gedächtnisprotokoll einer Imkerkollegin, die dort bei der Sitzung dabei war.

Da Gruscher IB-Präsident ist und gleichzeitig auch Landesverbandspräsident vom NÖ-Imkerverband ist er offensichtlich in einer Zwickmühle, wo er was schreibt.

Diese Info betreffent Steuerreform ist von der Seite des NÖ-Imkerverbandes, hier gleich der erste Punkt:

http://www.noe-imkerverband.at/

 

Bis gestern habe ich auch nichts darüber gewusst!

 

 

Die Funktion eines Newsletters ist im IB leider noch nicht bekannt.........

Und die Aktualität zeigt sich dort auch, dass unter Neuigkeiten der letzte Beitrag vom März 2015 ist.

Pfiati, Reinhard

WinniePuh
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Re: Steuerreform 2015/16

Ok, habe das "und" in "....Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen und für Waren für die (ab 1.1.2016) der ermäßigte Steuersatz von 13% gilt..." als Bedingung verstanden, sorry. Laut UStG ist das wohl so, wie ihr meint.

 

Denn Sinn dieser Regelung - USt ausweisen / verrechnen aber nicht abliefern - verstehe ich eh auch nicht, das geht mathematisch irgendwie nicht auf Zunge raus

Sommerbiene
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Re: Steuerreform 2015/16

WinniePuh schrieb:

Denn Sinn dieser Regelung - USt ausweisen / verrechnen aber nicht abliefern - verstehe ich eh auch nicht, das geht mathematisch irgendwie nicht auf Zunge raus

Diese Ausnahmeregelung gilt in erster Linie für Imkereien unter 50 Bienenstöcken und erklärt sich insofern, dass aufgrund der normalerweise geringen Umsätze und Einkünfte der Aufwand einer steuerlichen Erfassung und Behandlung nicht verhältnismäßig ist. Daher kann die Umsatzsteuer einerseits verrechnet werden, muss jedoch nicht abgeführt werden. Andererseits ist aber auch eine Berechtigung des Vorsteuerabzuges nicht gegeben. Das sollte sich in etwas ausgleichen und macht allen, dem Imker sowie dem Finanzamt, weniger Mühe.

 

Über 50 Bienenstöcke wirst pauschaliert, führst aber die Umsatzsteuer ebenfalls nicht ab.

 

 

 

Grüße von der Sommerbiene.

WinniePuh
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Re: Steuerreform 2015/16

Den Grund dafür habe ich schon verstanden, unsinnig finde ich es dennoch: Wenn ich die Steuer nicht abliefere, Kunden sich spaeter diese nicht abgelieferte aber ausgewiesene Steuer im Zuge des Vorsteuerabzuges zurückholen / abziehen, dann kann ich das im besten Fall noch als Imkereiförderung durch das Finanzamt erkennen. Bei den genannten 50 Völkern kommt bei guter Ernte und anständigen Verkaufspreis auch ein Betrag zusammen, der für das Finanzamt schon interessant sein sollte. Durch diese Regelung dann theoretisch sogar doppelt schlecht .... 

Sommerbiene
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Re: Steuerreform 2015/16

 

Das Finanzamt fördert sicher keine Imkereien, da ja im Gegenzug die Vorsteuerabzugsberechtigung für den Imker wegfällt. Ich muss also für Investitionen wie Geräte, Bienenstöcke und Rähmchen den vollen Preis inkl. Mehrwertsteuer berappen. Das Finanzamt hätte anderfalls mit der Vielzahl an kleinen Imkern einen erheblichen Aufwand, demgegenüber wäre der steuerliche Ertrag gering und in keiner Relation zum Aufwand. 

Grüße von der Sommerbiene.

Taichi
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Re: Steuerreform 2015/16

Auf der Erwerbsimker Messe im Februar wurde dies bereits bekannt gegeben!Ich kann euch nur ans Herz legen bei der Vereinsdussselei mal sagen wir es so kompetenteren Mann ein zu setzten ...Vor allem jemand der nicht immer alles blockiert was neu ist!Es hätte ja schon fast einen gegeben nur leider schaffte er es nicht....Grüße

Borg dir Probleme, wenn es dich danach drängt; aber leihe sie nicht deinen Mitmenschen.
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ManfredH
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Re: Steuerreform 2015/16

Hallo miteinander,

da sind ein paar Sachen vermischt und unrichtig.

"Betriebsgröße über 50 Völker" da geht es um die Einkommenssteuer  und die ist pauschalliert.  Bis 50 Völker ist es unter der pauschllierungsgrenze und gilt als Liebhaberei.

Das andere ist die Mehrwertsteuer, diese wird von 12% auf 13% erhöht, wenn an Händler verkauft wird. Honig gilt als Urprodukt, auf Urprodukte gibt es zur Zeit 12% und nächstes Jahr 13% Vorsteuer.

Also: Imker verkauft Honig, weist Mehrwertsteuer aus, liefert diese nicht ans Finanzamt ab, Händler kann diesen Mwst Betrag als Vorsteuer geltend machen und muss nur die Differenz zum Verkaufspreis an das Finanzamt abliefern.

lg Manfred

beewin
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Re: Steuerreform 2015/16

Sommerbiene schrieb:

WinniePuh schrieb:

Denn Sinn dieser Regelung - USt ausweisen / verrechnen aber nicht abliefern - verstehe ich eh auch nicht, das geht mathematisch irgendwie nicht auf Zunge raus

Diese Ausnahmeregelung gilt in erster Linie für Imkereien unter 50 Bienenstöcken und erklärt sich insofern, dass aufgrund der normalerweise geringen Umsätze und Einkünfte der Aufwand einer steuerlichen Erfassung und Behandlung nicht verhältnismäßig ist. Daher kann die Umsatzsteuer einerseits verrechnet werden, muss jedoch nicht abgeführt werden. Andererseits ist aber auch eine Berechtigung des Vorsteuerabzuges nicht gegeben. Das sollte sich in etwas ausgleichen und macht allen, dem Imker sowie dem Finanzamt, weniger Mühe.

 

Über 50 Bienenstöcke wirst pauschaliert, führst aber die Umsatzsteuer ebenfalls nicht ab.

 

 

@Sommerbiene:

Wo kann man dies nachlesen?

lg martin

Sommerbiene
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Re: Steuerreform 2015/16

 

Lieber Martin,

 

was meinst Du konkret? Die genauen steuerlichen Bestimmungen oder die Gründe, warum man das in dieser Form so handhabt? 

 

Grüße von der Sommerbiene.

beewin
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Re: Steuerreform 2015/16

Sommerbiene schrieb:

 

Lieber Martin,

 

was meinst Du konkret? Die genauen steuerlichen Bestimmungen oder die Gründe, warum man das in dieser Form so handhabt? 

 

Ich meinte konkret die Sonderregelung unter 50 Völker bei der man - wenn ich es richtig verstanden habe - von der Ablieferung der Ust befreit ist

 

Sommerbiene
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Re: Steuerreform 2015/16

 

Martin, ich finde jetzt leider nicht den Text, es gibt ihn sogar hier im Forum in einem Beitrag, die Suchfunktion versagt. Aber Du kannst zu 100% davon ausgehen, dass dem so ist. Was ich im Moment allerdings nicht sicher weiß, ist die Grenze: Es sind 48 oder 49 Völker. Ab dieser Völkerzahl musst Du Dich überhaupt erst beim Finanzamt melden.

Grüße von der Sommerbiene.

Reinhard
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Re: Steuerreform 2015/16

Hier steht es drinnen:

http://www.noe-imkerverband.at/pdfdoc/Einheitswert%20Imkerei%20ab%2001%2...

Pfiati, Reinhard

beewin
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Re: Steuerreform 2015/16

Danke!

 

Reinhard
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Re: Steuerreform 2015/16

Hier gibt es nähere Infos dazu:

 

„Pauschalierte Betriebe brauchen auch künftig keine Registrierkasse“, dieses Ergebnis aus den Detailverhandlungen zur Steuerreform 2016 mit dem Finanzministerium konnte am Dienstag dieser Woche Bauernbund-Präsident Jakob Auer verkünden.

http://www.bauernzeitung.at/?+Pauschalierte+brauchen+keine+Registrierkas...

https://www.bmf.gv.at/top-themen/Registrierkassen.html

 

Aber was ist mit Imkern, die gar keinen EHW haben und was mit nicht in der Pauschalierung abgedeckten Umsätzen aus Be- u. Verarbeitung von (voll)pauschalierten Bretrieben.....?

Detailfragen sind also noch abzuklären.

 

Pfiati, Reinhard

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Re: Steuerreform 2015/16

 

Jedenfalls gilt der erhöhte Umsatzsteuersatz von 13% ab 1.01.2016 für landwirschaftliche Betriebe, also auch für Imkereien. Das steht fest und ist auch völlig logisch. Der Umsatzsteuersatz von 10% für private Kunden bleibt gleich.

Grüße von der Sommerbiene.

Reinhard
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Re: Steuerreform 2015/16

Ein weiterer wichtiger Link zu diesem Thema:

http://www.bauernzeitung.at/?+Steuerreform+2015+2016++ndash++Pauschalier...

Pfiati, Reinhard

Reinhard
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Re: Steuerreform 2015/16

Jetzt wird es um die Registrierkassenpflicht konkreter:

https://www.lko.at/?+Registrierkassenpflicht+&id=2500,2364971

Pfiati, Reinhard